1. Wird ein Hotelzimmer bestellt, zugesagt oder bereitgestellt, so ist ein Gastaufnahmevertrag/Mietvertrag zustande gekommen.
  2. Der Vertrag über ein Hotelzimmer beinhaltet Übernachtung und Frühstück. Das jeweils vereinbarte Entgelt sind die jeweils gültigen  Tagespreise. Im Haus darüber hinaus angebotene Leistungen (z.B. Solarium) können gegen gesondertes Entgelt in Anspruch genommen werden, soweit diese Leistungen verfügbar sind.
  3. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages/Mietvertrages verpflichtet die Vertragspartner für die gesamte Dauer des Vertrages zur Vertragserfüllung. Der Vertrag kann nicht einseitig gelöst werden.
  4. Optionsbuchungen sind für beide Vertragspartner verbindlich. Das Hotel behält sich vor, nach dem Auslaufen der Optionsbuchung die reservierten Hotelzimmer anderweitig zu vergeben.
  5. Werden vom Hotel erbetene Vorauszahlungen nicht zum gefragten Termin geleistet, so entbindet die das Hotel unmittelbar von getroffenen Vereinbarungen.
  6. Das reservierte Hotelzimmer steht dem Gast am Anreisetag von 15.00 Uhr bis zum Abreisetag 10.30 Uhr zur Verfügung. Eine spätere Abreise als 10.30 Uhr erfordert die Absprache mit dem Empfang spätestens am Vorabend.
  7. Reservierungen werden bis nach Ankunft der letzen Fähre / des letzen Katamarans aufrecht erhalten.
  8. Der Vertragspartner hat keinen Anspruch auf bestimmte Hotelzimmer.
  9. Sollten vereinbarte Hotelzimmer, egal aus welchen Gründen ausnahmsweise nicht verfügbar sein, so bemüht sich das Hotel um Beschaffung gleichwertigen Ersatzes.
  10. Bei Um- und Abbestellung von gebuchten Hotelzimmern werden berechnet:
    1. bis 50 Tage vor Anreise keine Kosten
    2. 49-30 Tage vor Anreise 60 % der vereinbarten Leistung
    3. 29-14 Tage vor Anreise 70 % der vereinbarten Leistung
    4. 13- 4 Tage vor Anreise 80 % der vereinbarten Leistung
    5. 3- 1 Tage vor Anreise 90 % der vereinbarten Leistung
    6. 0 Tage vor Anreise 100 % der vereinbarten Leistung
  11. Dem Gast bleibt vorbehalten, nachzuweisen, dass dem Hotel durch die Nichtinanspruchnahme der
    Leistung kein oder ein niedriger Schaden als die vereinbarte Pauschale entstanden ist.
  12. Bei allen Gruppenbuchungen ist erforderlich, dass das Hotel vier Werktage vor Anreise der Gruppe
    eine Teilnehmerliste erhält.
  13. Ist der Besteller nicht gleichzeitig der Veranstalter, so haften beide gesamtschuldnerisch.
  14. Zeitungsanzeigen, die die Daten des Hotels für Einladungen für Verkaufsveranstaltungen und Vorstellungsgespräche enthalten, bzw. der Gebrauch des Namens des Hotels Villa Erika für werbende Maßnahmen des Vertragspartners bedürfen grundsätzlich vorheriger schriftlicher Zustimmung des Hotels. Erfolgt eine Veröffentlichung ohne Zustimmung des Hotels und werden dadurch wesentliche Interessen des Hotels beeinträchtigt, so hat das Hotel das Recht, die Veranstaltung abzusagen.
  15. Bei gemeinsamen Essen (Menüs und Buffets) muss der Veranstalter dem Hotel drei Tage vor Veranstaltungsbeginn die genaue Teilnehmerzahl angeben. Diese Zahl gilt als garantierte Mindestzahl und wird dem Veranstalter vom Hotel in jedem Fall in Rechnung gestellt.
  16. Das Anbringen von Präsentationsmaterial oder sonstiger Gegenstände ist ohne die Zustimmung des Hotels nicht gestattet. Sämtliches Dekorationsmaterial muss den feuerpolizeilichen Anforderungen entsprechen.
  17. Der Vertragspartner haftet gegenüber dem Hotel in vollem Umfang für, durch ihn selbst, seine Erfüllungsgehilfen oder seine Gäste, verursachte Schäden an Gebäude und Inventar, sofern der Vertragspartner nicht einen geringen Schaden nachweist.
  18. Soweit das Hotel für den Veranstalter Fremdleistungen technischer, dekorativer oder sonstiger Art von Dritten vermittelt, handelt es im Namen und für Rechnung des Veranstalters. Der Veranstalter haftet für die pflegliche Behandlung und ordnungsgemäße Rückgabe dieser Gegenstände und stellt das Hotel von allen Ansprüchen Dritter frei.
  19. Individuell zahlende Gäste haben sofort bar netto Kasse oder per EC-Karte zu zahlen.
  20. Das Hotel akzeptiert EC-Karte mit PIN-Nr. Aber nur bei Beträgen, die weder einer Provisionsforderung noch einem Sonderpreis unterliegen. Das Hotel ist im Einzelfall berechtigt, Devisen und Schecks zurückzuweisen.
  21. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Leistungsbereitstellung 120 Tage, so behält sich das Hotel das Recht vor, Preisänderungen ohne vorherige Ankündigung vorzunehmen.
  22. Eine Erhöhung der Mehrwertsteuer bzw. die Einführung einer Getränkesteuer gehen unabhängig vom Zeitpunkt des Vertragsabschlusses zu Lasten des Leistungsnehmers. Alle Preise verstehen sich in € (Euro) und einschließlich Bedienungsentgelt und Mehrwertsteuer.
  23. Nicht in Anspruch genommene Leistungen aus Pauschal-Arrangements werden nicht rückvergütet.
  24. Störung an zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden, soweit möglich, sofort beseitigt. Eine Zurückbehaltung oder Minderung von Zahlungen kann jedoch nicht vorgenommen werden. Eine Aufrechnung mit Gegenansprüchen ist ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenansprüche sind unstreitig oder rechtskräftig festgestellt.
  25. Wertgegenstände, Geld und geldwert Papiere (Schecks, Scheckkarten etc.) sind im Hotelsafe an der Rezeption zu deponieren. Werden diese von dem Gast im Hotelzimmer oder anderen Räumlichkeiten des Hotels verwahrt, übernimmt das Hotel dafür keinerlei Haftung.
  26. Das Hotel ist bemüht, Weckaufträge mit größter Sorgfalt auszuführen; Schadenersatzansprüche aus Unterlassung sind jedoch ausgeschlossen.
  27. Liegengebliebene Gegenstände werden nur auf Anfrage unfrei nachgesandt. Das Hotel verpflichtet sich zu einer Aufbewahrung von 6 Monaten.
  28. Für Gäste bestimmte Nachrichten sowie Post- und Warensendungen werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Aufbewahrung. Zustellung und auf Wunsch die unfreie Nachsendung derselben. Eine Haftung für Verlust, Verzögerung oder Beschädigung ist jedoch ausgeschlossen.
  29. Eine Haftung des Hotels auf Schadensersatz ist auch für Erfüllungsgehilfen des Hotels ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden beruht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung des gesetzlichen Vertreters des Hotels oder der Erfüllungsgehilfen.
  30. Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
  31. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Emden.
  32. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages oder der Bedingungen berühren nicht die Gültigkeit der anderen Bestimmungen. Anstelle der ungültigen Bestimmungen gilt eine ihr möglichst nahe kommender gültiger Bestimmung.

Die Villa Erika
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